Veranstaltungen

Veranstaltungen

Das Werkarztzentrum Rietberg über langjährige Erfahrungen in der Arbeitsmedizin. Gerne teilen wir unser Wissen und unsere Erfahrung im Rahmen verschiedener Vorträge und Informationsangebote mit Ihnen.

Thema

Suchterkrankungen im Arbeitsverhältnis

Datum

22.11.2023

Uhrzeit

15:00 – 17:00 Uhr

Referenten*innen
  1. Dr. Ulrich Kemper Bernhard-Salzmann-Klinik
  2. Martina Methe/LWL Präventionsfachdienst Sucht & Psyche
  3. Betriebsärztliche Sicht Friedemann Bohlen WAZ Rietberg e.V.
  4. Arbeitsrecht Alena Miorini UVGt
Veranstalter

Sonderveranstaltung mit dem Unternehmerverband für den Kreis Gütersloh e.V. für Personalverantwortliche, zugleich Arbeitskreis Ärzte / Wirtschaft

Veranstaltungsort

Forum des Unternehmerverbandes für den Kreis Gütersloh e.V.
Kirchstraße 17
33330 Gütersloh

Anmeldungen
Thema

Folgebelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Diese Belehrung führen wir in unserem Zentrum in Präsenz durch. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, sich mit anderen Kursteilnehmern*innen aktiv auszutauschen. Auf Wunsch finden diese Termine auch in Ihrem Unternehmen vor Ort statt.

Zum Hintergrund:

Haben Sie in Ihrem Unternehmen Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen:

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus,
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis,
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus,
  • Eiprodukte,
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung,
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage,
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen,
  • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr,

und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, z. B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen,

ODER Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind?

Dann müssen Sie nach Aufnahme der Tätigkeit (Erstbelehrung im Gesundheitsamt) im Weiteren alle zwei Jahre über die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (Folgebelehrung) belehren und die Teilnahme an der Belehrung dokumentieren.

Die Belehrung mit anschließendem Erfahrungsaustausch dauert ca. 1 Stunde. Der Preis dieser Belehrung beträgt € 15,00/Person. Es fallen keine weiteren Kosten für Sie an (bei Terminen in Unternehmen vor Ort werden Fahrtkosten berechnet).
Bei Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Für eine bessere Organisation unserer Schulungstermine bitten wir Sie, uns Ihren Bedarf mitzuteilen (Klicken um Link zu folgen. Der Link öffnet sich in einem neuen Browserfenster): Folgebelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Termine nach Absprache im Unternehmen oder auch gerne in unserer Bibliothek im Zentrum Varensell individuell planbar. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.

Werkarztzentrum Rietberg e.V.
Hauptstraße 56
33397 Rietberg

Telefonische Erreichbarkeit

Mo. – Do.: 8:30 – 16:00

05244 70395 0

Erreichbarkeit und Unterstützung bleiben wichtig. Beratungen / Besprechungen je nach Wunsch – wie immer – auch als Telefon- oder Videokonferenz möglich